Vorbeugung ist unsere wichtigste Aufgabe!

Vorsorgen für Kinder und Jugendliche

Kinder, die in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, haben Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen in den ersten fünf Lebensjahren.

Privat versicherte Kinder können in der Regel darüberhinaus jährliche Vorsorgeuntersuchungen erstatten lassen.

Viele gesetzliche Kassen erstatten mittlerweile die Teilnahme an zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Sprechen sie uns einfach an!

  • U1        erfolgt unmittelbar nach der Geburt
  • U2        3. bis 10. Lebenstag
  • U3        5. - 6. Lebenswoche, mit Ultraschall der Hüfte und ggf. der Nieren
  • U4        3. - 4. Lebensmonat
  • U5        6. - 7. Lebensmonat
  • U6      10. - 12. Lebensmonat ggf. mit Augenuntersuchung
  • U7      21. - 24. Lebensmonat ggf. mit Augenuntersuchung
  • U7a    30. - 36. Lebensmonat ggf. mit Augenuntersuchung
  • U8      43. - 48. Lebensmonat
  • U9      60. - 64. Lebensmonat
  • U10    7/8. Lebensjahr ( ca. 2. Klasse ) bislang keine gesetzliche Vorsorge, aber aus unserer Sicht sinnvoll. 
               Wird aber von den meisten von Kassen bezahlt.
  • U11    9/10. Lebensjahr ( ca. 3./4. Klasse ) bislang keine gesetzliche Vorsorge, aber aus unserer Sicht sinnvoll.
               Wird aber von den meisten von Kassen bezahlt. 

    Jugendvorsorge
  • J1     12. bis 15. Lebensjahr
  • J2     16. bis 18. Lebensjahr, bislang keine gesetzliche Vorsorge, aber aus unserer Sicht sinnvoll.
             Wird aber von den meisten von Kassen bezahlt. 

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Je nach Alter erfolgen spezielle Untersuchungen des Entwicklungsstandes und der erworbenen Fähigkeiten sowie Überprüfung der Sinnesfunktionen ( hören und sehen).

 

Weitere aktuelle Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen finden sie hier.

Impfungen für Kinder und Jugendliche

Impfungen sind wichtig, damit Babys, Kinder und Jugendliche frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen können. Impfungen verhindern außerdem den Ausbruch gefährliche Krankheiten, die häufig mit schweren Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil keine geeigneten Therapien gibt.

 

Wir orientieren uns an den in Deutschland verbindlichen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommision ( StIKO ) am Robert-Koch-Institut.

 

Weitere Informationen zum Thema Impfungen erhalten sie auf folgenden Seiten:

 

Kinderarztpraxis Brachmann

Alte Molkereistraße 2

26605 Aurich

Telefon 0 49 41 - 24 70

Telefax 0 49 41 - 3325

brachmann@kinderarzt-aurich.de

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